Access-Points und andere Geräte mit Funktechnik gehören nicht in Schlaf- und Kinderzimmer, meint die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hat vor steigender Strahlenbelastung durch WLAN und Bluetooth in privaten Haushalten gewarnt. Kommunikation ohne störenden “Kabelsalat” steht auf vielen Wunschzetteln ganz weit oben:

Der PC soll mit Drucker, Faxgerät etc. kabellos kommunizieren. Über Access-Points zu Hause soll die drahtlose Vernetzung der PCs und Notebooks künftig allen Familienmitgliedern gleichzeitig Internet-Zugang garantieren.

Doch beide Techniken senden hochfrequente Strahlung aus, ähnlich wie das Handy oder das DECT-Telefon.

“Die Belastung mit elektromagnetischer Strahlung im Privathaushalt nimmt mit dem Kauf derartiger Technik zu und kann bis in den Bereich des von Verbraucherverbänden empfohlenen Vorsorgewertes für die Belastung mit hochfrequenter Strahlung von 0,01 Watt/Quadratmeter reichen”

so ein Sprecher in Leipzig.

Die Verbraucherzentrale rät, nur strahlungsarme Funk-Geräte kaufen. Das gelte vor allem für Produkte, welche eine relevante “Elektrosmog”-Belastung verursachen könnten, wie Handys, WLAN Access-Points und Funk-Head-Sets. Während der Benutzung sollte man zur Sicherheit einen Abstand von der Antenne des WLAN Access-Points einhalten. Access-Points seien außerdem nicht in der Nähe von Kinder- oder Schlafzimmern einzurichten. Bluetooth- und WLAN-Endgeräte sollte man zudem ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden.